Gleiche Chancen sind auch für Blinde
Von Matthias Bütikofer
In der NZZ am Sonntag vom 13. März vertritt die emeritierte Rechtsprofessorin und Alt-Nationalrätin Suzette Sandoz die Auffassung, blinde Menschen seien Opportunisten. Studenten verschaffen sich Vorteile im Studium, und als Bürger erheben sie den unangemessenen Anspruch, mit dem Vehikel des Mitleidsbonus Exekutivämter zu erheischen.
Eigentlich beginnt Frau Sandoz mit einem richtig spannenden Paukenschlag. Gleich am Anfang ortet sie kühn ein Theorie-Praxis-Problem zu Fragen der Integration behinderter, konkret: blinder Menschen. In der Theorie erhebe die Bundesverfassung den Anspruch, jegliche Diskriminierung behinderter Menschen zu untersagen. In der Praxis aber sei es nahezu unmöglich, diesen Anspruch ohne negative Effekte gegenüber anderen Bevölkerungsschichten umzusetzen – angesichts der unangemessenen Forderungen blinder Menschen nach beruflicher und gesellschaftlicher Integration.
Wenn Gegner der Behindertengleichstellung von negativen Effekten sprechen, führen sie in der Regel scheinbar exorbitanten Kosten ins Feld. Um die Ansprüche behinderter Menschen als masslos hinzustellen, rufen sie: „Passt auf, bald laufen die Kosten aus dem Ruder und es gibt es kein Zurück mehr!“ Anders die Stossrichtung von Frau Sandoz: Sie behauptet, die Gleichstellung blinder Menschen führe in umkehrt proportionalem Verhältnis zur Ungleichstellung der restlichen Bevölkerungsgruppe.
Dazu gibt es mehrere Punkte festzuhalten: Blinde Menschen unterscheiden sich in ihrem Denken, Fühlen und Handeln sowie in ihren individuellen Fähigkeiten in keiner Weise von der restlichen Bevölkerung. Die einzigen Unterschiede sind auf die Blindheit selbst zurückzuführen, auf punktuelle Einschränkungen, die sich aus der Behinderung ergeben. Gleichstellung bedeutet in der Praxis, diese punktuellen Einschränkungen zu objektivieren und mit entsprechenden Massnahmen zu kompensieren. Ein blinder Student an der juristischen Fakultät kann beispielsweise die Rechtstexte nicht mit den Augen lesen: Kompensierende Massnahmen bestehen nun darin, die Texte in Brailleschrift zu übersetzen, sie einzuscannen oder mit elektronischen Hilfsmitteln über Sprachausgaben zugänglich zu machen. Bei schriftlichen Prüfungen werden Quellentexte und Fragestellungen ebenso zugänglich gemacht. Dies ist, anders als behauptet, relativ einfach zu bewerkstelligen. Mit solchen Massnahmen wird eine Chancengleichheit zwischen Menschen mit und ohne Sehbehinderung hergestellt. Die Voraussetzung dafür lautet, dass die behindertenbedingten Nachteile erklär-, mess- und überprüfbar sind und dass mögliche Massnahmen adäquat angewandt werden. Weder die blinden Menschen noch die in der Schweiz aktiven Behindertenorganisationen wünschen irgendwelche unangemessenen Goodwill-Arrangements, sondern einfach gleich lange Spiesse für sehende wie nicht sehende Menschen.
Auch zu den Kandidaturen blinder Bürger in Exekutiv-Ämtern ein Wort: Heute stehen blinden Menschen zahlreiche technische Möglichkeiten offen, umfassend Zugang zu Informationen zu erhalten. Eine selbstständige und autonome Arbeitsweise ist für viele blinde Menschen heute eine Selbstverständlichkeit. Frau Sandoz weiss genau wie ich: Jeder Exekutivpolitiker, jede -politkerin umgibt sich mit persönlichen Assistenten und Amtsvorstehern. Der vertrauliche Umgang mit Dokumenten ist eine Grundanforderung an diesen Beamtenstab. Irgendein gearteter Zusammenhang zwischen Indiskretion und Blindheit, wie von Frau Sandoz behauptet, ist für mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar.
Im Gegenteil: Solche Überlegungen leisten überhaupt keinen Beitrag zum tatsächlich existierenden Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Behindertengleichstellung. Wie alle Gegner der Gleichstellung behauptet Frau Sandoz einfach, sie sei im Grunde für die Gleichstellung und würde die theoretischen Ansprüche gerne bejahen. Diese heuchlerische Präambel widerlegt sie alsdann mit konstruierten „Erfahrungen“ aus der Praxis. Und mit Projektionen auf zukünftige Negativ-Szenarien, um zu belegen, dass Gleichstellungsansprüche nicht umsetzbar seien. Damit werden die ethisch wie rechtlich legitimierten Rechte behinderter Menschen und die Massnahmen zum Nachteilsausgleich beiseite gewischt.
Solche Ansichten sind und werden hoffentlich nicht mehrheitsfähig. Mir scheint vielmehr, Frau Sandoz wolle blinde Menschen als Studierende der Jurisprudenz und politische Würdenträger aus ihrem Blickfeld verbannen. Für sie hängt die Reputation einer Person offenbar stark vom Prestige des Amtes und der Institution ab, die sie vertritt. Frau Sandoz war Nationalrätin, und als emeritierte Rechtsprofessorin vertritt sie die Universität Lausanne. Heute absolvieren immer mehr blinde Studierende Kurse an der Universität und immer mehr blinde Bürger kandidieren für Exekutivämter. Lassen sich die drolligen Bockssprünge von Frau Sandoz mit einem mulmigen Bauchgefühl erklären, ihre persönliche Reputation könnte – infolge Anwesenheit blinder Menschen im eigenen Wirkungsfeld – Schaden erleiden?
