Stellungnahme des SZB zu den Anschuldigungen in der Presse an die Adresse des Konsortium Selbsthilfe (CSSS)
Im sogenannten Konsortium „Sehbehinderten Selbsthilfe Schweiz“ (CSSS), sind der Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), der Schweiz. Blindenbund (SBb), die Schweizerische Caritasaktion der Blinden (CAB) die Retina Suisse und visoparents zusammengeschlossen. Das CSS sieht sich zurzeit in den Medien massiven Vorwürfen ausgesetzt. Insbesondere der SBb wird unter Verdacht gestellt, unrechtmässig IV-Gelder bezogen zu haben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat angekündigt, diese Vorwürfe zu untersuchen. Der SBb weist die Vorwürfe als unhaltbar zurück.
SZB begrüsst Untersuchung
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZB als Dachorganisation begrüsst es, wenn die erhobenen Vorwürfe rasch untersucht und Massnahmen zur Behebung allfälliger Fehlerquellen bestimmt werden. „Das BSV hat die Kriterien für die Leistungsverträge und das Controlling festgelegt und ist nun aufgefordert, dieses Controlling wahrzunehmen“, meint Matthias Bütikofer, Geschäftsführer des SZB, „Es ist für uns wichtig, dass über die Ergebnisse rasch orientiert wird. Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass das Vertrauen, das die blinden und taubblinden Menschen bei der Bevölkerung in unserem Land zu Recht geniessen, in Mitleidenschaft gezogen wird.“
SZB hat separaten Leistungsvertrag
Der SZB verfügt über einen separaten Leistungsvertrag mit dem BSV und betreut zudem den Leistungsvertrag des Konsortiums der Fachorganisationen Schweiz, mit acht angeschlossenen Organisationen.
Leistungsverträge mit dem BSV seit 2001
In der Schweiz werden sämtliche Leistungen an behinderte Menschen durch privatrechtlich organisierte Organisationen und Institutionen erbracht. Seit 2001 werden mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen für die Abgeltung der erbrachten Leistungen Leistungsverträge abgeschlossen. Mit diesen Verträgen bezieht die Invalidenversicherung (IV) bei den verschiedenen Organisationen genau definierte Leistungen zu festgelegten Beitragssätzen. Damit nicht jede Organisationen einen Leistungsvertrag abschliessen und die damit verbundenen Administrativkosten tragen muss, wurden im Sehbehindertenwesen verschiedene Konsortien gegründet, die zusammen einen Vertrag abschliessen.
