Beratungsstellen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen

Die sieben Beratungsstellen des SZB verbessern die Lebenssituation und -qualität von hörsehbehinderten und taubblinden Menschen. Sie verstehen sich auch als Ansprechpartnerin für Eltern von hörsehbehinderten oder taubblinden Kindern. Im Mittelpunkt steht das Fördern einer grösstmöglichen Eigenständigkeit des betroffenen Menschen.

Mögliche Inhalte der Beratung sind: Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Kommunikation, Finanzen, Versicherungen, Rechtsansprüche sowie persönliche, familiäre oder soziale Schwierigkeiten. Gemeinsam wird vereinbart, welche Hilfe in welchem Masse nötig ist. Für die individuelle Begleitung kann der SZB auf ausgebildete freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen.

Mit einer Taubblindheit entstehen viele Probleme, besonders in der Mobilität, in der Kommunikation und dadurch, dass viele Informationen nicht mehr zugänglich sind. Auf den SZB-Beratungsstellen arbeiten daher auf Taubblindheit spezialisierte Sozialarbeiter/innen und Rehabilitations-Fachpersonen.

Die Beratungsstellen informieren über die weiteren Angebote des SZB für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen (Begegnungszentren, Kurse, Ausflüge, Ferien) sowie über andere nützliche Dienstleistungen von Fachstellen, Dolmetscherdienste, Assistenz- und Entlastungsdienste.