Das Usher-Syndrom
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Von Usher-Syndrom spricht man bei Schwerhörigkeit oder bei Gehörlosigkeit, kombiniert mit einer zusätzlichen Sehbehinderung, der sogenannten Retinitis pigmentosa, einer vererbbaren Augenkrankheit. Die Sehbehinderung ist progressiv und kann zur Erblindung führen. Die Krankheit zeichnet sich vor allem durch eine allmähliche Einschränkung des Gesichtsfeldes aus.
Die SZB-Usher-Infostelle sieht sich als vermittelnde Stelle zwischen der Welt der Gehörlosen und der Welt der Sehbehinderten. Den Schwerpunkt legt die Usher-Infostelle auf die Verbindung der SZB-Hörsehbehinderten- und Taubblinden-Beratung mit den Beratungsstellen aus dem Gehörlosenwesen. Ziel ist ein verbessertes Angebot für gehörlose Menschen mit einer Sehbehinderung, da sie aufgrund ihrer Sprache und Kultur andere Bedürfnisse haben als hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen, die in der Lautsprache kommunizieren. Die Usher-Infostelle wird vom SZB und vom SGB-FSS (Schweiz. Gehörlosenbund) gemeinsam getragen und ist der SZB-Taubblinden- und Hörsehbehinderten-Beratung angegliedert.
Kontakt
Usher-Infostelle SZB / SGB-FSS
Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB
c/o Schweiz. Gehörlosenbund, Region Deutschschweiz
Oerlikonerstr. 98
8057 Zürich
Telefon 044 315 50 41
Vermittlung für Hörende: 0844844
Telefax 044 315 50 47
E-Mail usher-infostelle(at)sgb-fss.ch
