Damit Rechte verteidigt werden können
von Matthias Bütikofer
Die behindertenspezifische Interessenvertretung übernimmt eine wichtige Aufgabe, indem sie gesetzliche Änderungen prüft und auf breiter Ebene Widerstand koordiniert. Innerhalb des Sehbehindertenwesens ist die Finanzierung dieser Leistung aber nicht unumstritten.
Einer der sensibelsten Bereiche der behindertenspezifischen Interessenvertretung liegt naturgemäss im Invalidengesetz IVG, beziehungsweise in den IVG-Revisionen. Die Interessenvertretung prüft Änderungen der gesetzlichen Grundlagen bei den IVG-Revisionen. Wenn diese in eine Richtung tendieren, welche die finanzielle, berufliche und soziale Stellung Behinderter verschlechtert, intervenieren wir konzertiert im Verbund mit den Behindertenorganisationen. Die Formation des Widerstands der Behindertenorganisationen – meist in Form eines Referendums – ist mit beträchtlichen Kosten verbunden. Daher erlaubt sich der SZB, seine Mitgliedorganisationen um einen freiwilligen Beitrag für die Kampagnenkosten zu bitten.
Interessenvertretung im (Seh-)Behindertenwesen
Gemeinsam mit den grösseren Mitgliedorganisationen, wie dem SBV, dem SBb oder der SBS, koordiniert der SZB die politischen Interessenvertretung für sehbehinderte und blinde Menschen. Eine Stufe höher – auf der Ebene der allgemeinen Behindertenverbände – wird die Interessenvertretung durch die DOK koordiniert.
Unterschiedliche Reaktionen
Seit jeher lösen diese Finanzierungsaufrufe bei unseren Mitgliedorganisationen unterschiedliche Reaktionen aus. Wir erkennen grundsätzlich drei Haltungen: Einige Organisationen wünschen einen koordinierten Auftritt der Blindenorganisationen in der Interessenvertretung ausdrücklich und sind entsprechend bereit, Kampagnen auch finanziell zu unterstützen, welche die Rechte blinder Menschen erhalte oder verbessern. Die zweite Gruppe begrüsst ebenfalls die politische Einflussnahme, ist aber der Ansicht, der SZB solle vollumfänglich für die Kosten aufkommen. Die dritte Gruppe lehnt die politische Interessenvertretung kategorisch ab. Sie begründet ihre Ansicht damit, dass die Mittel ihrer Organisationen in Form von Individualleistungen direkt den Betroffenen zugute kommen müssen. Die Verwendung der Mittel für die Interessenvertretung behinderter Menschen sei letztlich eine Zweckentfremdung der Vereins- oder Stiftungsgelder.
Überlegungen zur Kampagnenfinanzierung
Alle Leistungen, welche die Organisationen im Blindenwesen erbringen, sollen letztlich den behindertenbedingten Nachteilen entgegenwirken. Damit soll das grundliberale Verfassungspostulat der Chancengleichheit so gut wie möglich eingelöst werden. Der politische Wille, diese Mehrkosten für den Nachteilsausgleich zu bezahlen, variiert aber im Zeitverlauf und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Welche Überlegungen stellen sich beim SZB nun hinsichtlich der Finanzierung von Kampagnen zur politischen Interessenvertretung behinderter Menschen? Grundsätzlich begrüsst es der SZB, wenn Organisationen des Blindenwesens dem Aspekt der Interessenvertretung Rechnung tragen und ihren Teil beitragen wollen, die einmal erwirkten Rechte behinderter Menschen mindestens zu verteidigen. Dabei geht es nicht darum, Pflastersteine herumzuwerfen oder undifferenzierte, moralisierende Kapriolen zu produzieren, sondern den Leistungsbedarf für den Nachteilsausgleich und die effektive Wirkungen der Leistungen gegenüber der Politik und den Behörden deutlich aufzuzeigen.
Die Stossrichtung der zweiten Gruppe, welche besagt, dass der SZB Interessenvertretung betreiben, aber für die entstehenden Kosten selbst aufkommen soll, geht von der falschen Annahme aus, der Mitgliederbeitrag sei ausreichend, um die Kosten punktueller Kampagnen zu decken. Aus Sicht des SZB möchte ich festhalten, dass wir vorziehen, für wichtige Aktionen der Interessenvertretung punktuell um Finanzierung anzufragen, statt den Mitgliederbeitrag linear zu erhöhen.
Bei kollektiven Leistungen gibt es kein Ausschlussprinzip
Die Ablehnung der dritten Gruppe, mit einer punktuellen Beteiligung wichtiger Aktionen in der Interessenvertretung zu unterstützen, hat eine problematische Schlagseite: Es sind die Blindenorganisationen selbst, die aufgrund ihrer täglichen Erfahrung wissen, welcher Mittelbedarf aus welchen Gründen notwendig ist. Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum die kollektiven Leistungen – wie die Interessenvertretung für blinde Menschen – anders als individuelle direkte Leistungen eine statuarische Zweckentfremdung darstellen sollen. Dieser Standpunkt gibt keine Auskunft darüber, ob die Interessenvertretung für blinde Menschen generell als unnötig erachtet wird oder ob man erwartet, dass andere diese Aufgabe erledigen. Bei der Interessenvertretung handelt es sich aber um kollektive Leistungen – wie beim Augustfeuerwerk in einer Gemeinde, beim Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags oder bei der Erwirkung des Frauenstimmrechts ist das Ausschlussprinzip nicht vollziehbar. So profitieren demnach Nicht-Zahler und Nicht-Engagierte ebenfalls von der Leistung, was die Erwägung zum „Trittbrettfahren“ nachvollziehbar macht.
Die unterschiedlichen Gewichtungen der Interessenvertretung zwischen den Blindenorganisationen in der Schweiz sind auch ein Indiz: Sie zeigen, dass Aktionen der Interessenvertretung zwar in den Organisationen selbst rege diskutiert werden, aber nicht auf übergeordneter Ebene zwischen den Organisationsvertretern der Schweizerischen Blindenorganisationen. Die hier dargestellte Typisierung der häufigsten Positionen zur Interessenvertretung sollen immerhin als Beitrag dienen, einen Überblick zum Status Quo der Gefühlslage zu geben und eigene Auffassungen und Überzeugungen zu dieser wichtigen Frage in den Überlegungen anderer zu spiegeln.
