Was Schach mit Taubblindheit zu tun hat
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von Muriel Blommaert und Stefan Spring
In der Schweiz leben mindestens 10'000 hörsehbehinderte und taubblinde Menschen. Viele davon sind während einer bestimmten Zeit vorerst von „nur“ einer Sinnesschädigung betroffen. Sie wenden sich– wenn überhaupt – an eine Institution des Sehbehinderten-, Gehörlosen- oder Schwerhörigenwesens. Die Beratungsstellen des SZB werden später beansprucht, entweder parallel oder nach der Konsultation anderer Beratungsinstitutionen. Der SZB hat die daraus entstehenden Schnittstellen geklärt.
Allen hörsehbehinderten und taubblinden Menschen in der Schweiz bietet der SZB Beratung, Rehabilitation und soziokulturelle Animation an. Bislang geschieht dies an unseren Standorten in Bellinzona, Bern, Lausanne, Lenzburg, Luzern, St. Gallen und Zürich. Diese Dienstleistungen wurden in den letzten Jahren immer stärker auf die doppelte Sinnesbehinderung ausgerichtet. Auf Grund unserer Erfahrung ist es wünschenswert und sinnvoll, dass Menschen mit einer kumulierten Sinnesbehinderung Zugang zu einer Dienstleistung erhalten, die sich auf ihre Situation spezialisiert hat. In einem Grundlagenpapier wurde nun dargelegt, was diese „Taubblindheits-Spezifizität“ bedeutet, und wie sie sich auf die Zusammenarbeit mit den ambulanten Beratungsstellen im Behindertenwesen auswirken kann. Das vollständige Grundlagenpapier ist auf www.szb.ch (Angebote à Taubblindheit à Downloads) abrufbar.
Was meint „taubblindenspezifische Beratung“?
Die taubblindenspezifische Sozialberatung unterscheidet sich von der Sozialarbeit auf Beratungsstellen für Sehbehinderte. Hier einige Merkmale dazu:
· Es kann keine Sozialarbeit für „Taubblindheit“ geben, sondern nur eine „Sozialarbeit für Menschen mit einer Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit“, also zu allen Themen, die eine hörsehbehinderte bzw. taubblinde Person betreffen. Unsere Beratung setzt demnach in allen Lebensbereichen ein, wo im Zusammenhang mit der Hörsehbehinderung Fragen entstehen, Einschränkungen auftauchen, wo es für die Bewältigung des Alltags Unterstützung braucht und Nachteilsausgleiche erforderlich sind.
· Betroffene haben wegen der Kommunikationsprobleme und den Schwierigkeiten, zu Informationen zu kommen, erschwerten Zugang zu Behörden, Amtsstellen, Versicherungen sowie spezialisierten Beratungs-, Auskunfts- und Therapiestellen, welche die Gesellschaft allgemein anbietet. Die Beratungsstelle für hörsehbehinderte Menschen ist für viele Betroffene der Ort, an dem die Hörsehbehinderung anerkannt, verstanden, akzeptiert und für alle Entscheide berücksichtigt wird.
· Weiter muss sich die Beratung beim SZB auf das Umfeld ausdehnen. Die Sozialberatung beim SZB verfügt unter anderem als wichtige, taubblindenspezifische Ressource über 300 ausgebildete freiwillige Mitarbeiterinnen und 25 Kommunikations-Assistent/innen.
Rehabilitationsberatung bei einer Hörsehbehinderung ist eine fachlich wie technisch sehr komplexe Angelegenheit. Auch hier bloss einige ausgewählte Aspekte, die wichtig sind:
· Kommunikationsfragen und angepasste, nicht sehbasierte Techniken und Hilfsmittel der Gehörlosen-Rehabilitation (visuelle Ausrichtung, lautsprachliche Ausrichtung)
· Kommunikationsfragen und angepasste, nicht sehbasierte Techniken und Hilfsmittel der Schwerhörigen-Rehabilitation (lautsprachliche Ausrichtung)
· Spezifische Kommunikations- und Informationsgewinnungs-Techniken für taubblinde Menschen (Ausfall der Kompensation Sehen/Hören)
· Angepasste, nicht hörbasierte Techniken und Hilfsmittel der Sehbehinderten- und Blinden-Rehabilitation (Low Vision-Rehabilitation, Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten)
· Angepasste Informatik-Anwendungsunterstützung
· Spezialoptische Versorgung
· Otoakustische Versorgung
Die SZB-Beratungsstellen bilden ihre sechs Rehabilitations-Fachpersonen zu Spezialist/innen für die Rehabilitation taubblinder Menschen aus. Der interne Lehrgang beinhaltet Gebärdensprache-Kurse, Kurse zur Schwerhörigkeit und ausgewählten Fortbildungsmodule aus den SZB-Weiterbildungen. Insgesamt dauert die Ausbildung 360 Stunden pro Mitarbeiter/in.
Für komplexe Fälle sind die Beratungs- und Rehabilitationsstellen des SZB auf die Zusammenarbeit mit anderen kommerziellen und gemeinnützigen Stellen angewiesen. Dies betrifft insbesondere:
· Otoakustische Abklärungen und Anpassungen
· Schulung in Gebärdensprache
· Spezialoptische Abklärungen und Anpassungen
· Anspruchsvolle Trainings in Orientierung und Mobilität (vor allem im Aussenbereich)
· Abklärung und Grundinstallation von Computern
· Grössere, komplexe Beleuchtungsabklärungen und Installationen
· und vieles mehr
Wie auf einem Schachbrett…
Im Schachspiel sind die Läufer sehr starke Figuren. Sie haben unbeschränkter Lauf auf den Diagonalen, sind spezialisiert auf Schwarz oder Weiss, greifen an und sind oft unentbehrlich für den Sieg. Die Spezialist/innen für Low Vision, Orientierung und Mobilität und Lebenspraktischen Fähigkeiten sind wie die Läufer nützliche, zielstrebige, starke Akteure.
Die Türme spielen ein anderes Spiel. Auch sie sind stark, bewegen sich aber nicht wie Läufer sondern in der Horizontalen und in der Vertikalen. Mit ihnen fällt es leicht zu arbeiten, vor allem auch für Anfänger des Schachspiels. In unserem Beispiel entsprechen die Türme den Spezialisten für Hörgeräte und Akustik, für Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit.
Die taubblindenspezifische Sozialberatung und Rehabilitation macht – wie das Pferd im Schachspiel – nur kurze Sprünge. Sie kombiniert dabei die Bewegung des Turmes mit der Bewegung des Läufers. Das Pferd überspringt jedoch Mauern aus fremden und eigenen Figuren, durchdringt Grenzen, macht Seitensprünge und überrascht mit seinen Lösungen. Es muss komplex denken und komplex handeln. Nicht selten hilft ein Pferd, eine scheinbar ausweglose Entwicklung in Schach zu halten…
Schnittstellen und gegenseitige Unterstützung
Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen finden auf ganz unterschiedliche Weise den Weg zu den SZB Beratungsstellen:
· Über eine Beratungsstelle im Sehbehindertenwesen
· Ohne vorhergehenden Kontakt zu Beratungsstellen
· Über eine Beratungsstelle ausserhalb des Sehbehindertenwesens
Für alle drei Situationen wurden Formen und Prinzipien der Zusammenarbeit festgelegt. Im Zentrum davon steht immer die Notwendigkeit von guten und gepflegten Absprachen.
Es kommt also vor, dass sich erkennbar hörsehbehinderte Personen an eine Stelle für Sehbehinderte melden. Oft sind diese Stellen in der Region gut bekannt. Es kann aber auch sein, dass eine sehbehinderte Person, die sich regelmässig an „ihre“ Beratungsstelle wendet, schrittweise schwerhörig wird oder gar ertaubt. Spontan wird sie sich weiterhin an ihre bekannte Stelle wenden, auch weil sie sich an die Stimmen und Personen gewöhnt hat. Stimmen und Sprache zu verstehen ist das Hauptproblem schwerhöriger Menschen. Je weniger oft man sich an neue Stimmen gewöhnen muss, umso besser kann man die Berater/innen verstehen. Da es sich sehr oft um schleichende Vorgänge handelt, ist der Zeitpunkt des Erreichens einer Hörsehbehinderung nur selten exakt definierbar. Irgendwann aber fällt die Schwerhörigkeit ins Gewicht.
Beobachten Sie sehgeschädigte Menschen!
· Er/sie hört nicht, dass Sie an der Türe klopfen oder klingeln.
· Sie müssen besonders laut, deutlich und langsam sprechen, damit er/sie verstehen kann, was gesagt wird (selbst wenn es in der Umgebung still ist)
· Er/sie hat Schwierigkeiten, bei Lärm im Raum zu verstehen, was Sie sagen (zum Beispiel bei Radiogeräuschen, Staubsauger- oder Verkehrslärm)
· Er/sie hat Schwierigkeiten, einem Gespräch mit mehreren Personen zu folgen
· Er/sie hat Schwierigkeiten zu verstehen, was im Radio, im Fernsehen oder auf einem Kassettenrekorder / CD-Player gesagt wird (er/sie sitzt zum Beispiel besonders nah an den Lautsprechern oder bevorzugt eine hohe Lautstärke)
· Er/sie beklärt sich über Schwierigkeiten mit seinem/ihrem Hörvermögen
· Er/sie hat ein oder mehrere Hilfsmittel für Hörbehinderte erhalten, zum Beispiel Hörgerät, Induktionsschleife, Gesprächsverstärker, Lichtsignal oder Vibrationsalarm, verbunden mit Türklingel, Telefon oder Wecker.
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Schwierigkeiten bei einer sehgeschädigten Person feststellen, lohnt sich eine Kontaktaufnahme bei der SZB-Beratungsstelle.
Es kann aber auch sein, dass die Spezialisten der Taubblindheit bei den Spezialisten der Sehbehinderung um Unterstützung nachfragen. Diese sind in Spezialfragen der Rehabilitation oft besser ausgebildet und haben je nach Frage mehr Praxiserfahrung. Mancherorts spielen die Sozialberatungsstellen eine Rolle im kantonalen Stellennetz, haben privilegierte Kontakte zu Ämtern und Stiftungen, verwalten Fondsgelder und kennen mögliche Partnerorganisationen sehr gut. Das taubblindenspezifische Wissen und das sehbehindertenspezifische Rehabilitationswissen sollten in solchen Situationen zusammenkommen. Die betroffene Person kann bei beiden Stellen und für unterschiedliche Leistungen Klient/in sein.
Für diese Fälle wurden im Grundsatzpapier ausführliche Regelungen getroffen. Wir danken den Stellenleiterinnen und Stellenleiter der Beratungsstellen für Sehbehinderte für die Bereitschaft, diese Schnittstellen zu diskutieren und klärende Regelungen zu unterstützen.
Definition Taubblindheit
Eine Person ist taubblind wenn sie gleichzeitig erheblich hörgeschädigt und sehgeschädigt ist. Einige taubblinde Menschen sind gehörlos und blind, andere haben ein nutzbares Hör- und/oder Sehpotential. Die Kombination der beiden Sinnesbehinderungen führt zur Unmöglichkeit, den jeweils anderen Sinn zur Kompensation bei zu ziehen. Taubblinde Menschen können daher nicht ohne weiteres Dienstleistungen und Hilfsmittel für sehbehinderte, blinde, hörbehinderte oder gehörlose Menschen nutzen. Dies erschwert die schulische und berufliche Bildung, das lebenslange Lernen, das Gestalten der Freizeit, die Ausübung eines Berufes, die Wahrnehmung familiärer oder sozialer Aufgaben. Sowie die Möglichkeiten, sich zu erholen und neue Kräfte zu tanken. Charakteristisch für die Taubblindheit sind die Erschwernisse in der Mobilität, in der zwischenmenschlichen Kommunikation und im Zugang zur Information. Taubblindheit wird daher als eigenständige Behinderungskategorie verstanden.
(in Anlehnung an die Definition von Taubblindheit der nordischen europäischen Länder, 1980)
Verfasser:
Leitung SZB Beratungsstellen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen
Muriel Blommaert (ab 1.1.2012) und Stefan Spring (bis 31.12.2011)
