Widerstand gegen Abbau aus Rentabilität

von Ann-Katrin Gässlein

Darf die Berufsbildung in der Schweiz an ökonomische Bedingungen geknüpft werden? Diesen Punkt berührt der Vorschlag der 6. IV-Revision, der massiv bei der Unterstützung der bisherigen zweijährigen Anlehren für behinderte Jugendliche sparen will. Dagegen formiert sich nun der Widerstand verschiedener Behindertenorganisationen. Mit über 100'000 Unterschriften wurde die Petition „Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung“ im September eingereicht.  

Bereits im Juni 2010 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b). Gemäss Auftrag des Parlaments hat diese die nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung zum Ziel. Einsparungen von 800 Millionen Franken jährlich sind vorgesehen. Das bedeutet tiefe Einschnitte in verschiedenen Bereichen – unter anderem in der Berufsbildung für behinderte Jugendliche.

Verschiedene Ausbildungsformen

Um die Tragweite der vorgeschlagenen Anpassungen zu ermessen, lohnt sich ein Blick in das Ausbildungssystem geschützter Betriebe. Auch im Sehbehindertenwesen sind verschiedene Mitgliedorganisationen des SZB in der Berufsbildung von Jugendlichen engagiert. Ein Beispiel: Der Ostschweizerische Blinden-Fürsorgeverein OBV in St. Gallen. In zwölf Berufsfeldern bietet er Ausbildungen auf verschiedenen Niveaus, die möglichst genau auf die speziellen Voraussetzungen und Kapazitäten sehbehinderter, aber auch anders behinderter Jugendlicher zugeschnitten sind.

 Mathis Suter, Leiter des Bereichs "Berufliche Massnahmen" im OBV

Mathis Suter leitet den Bereich „Berufliche Massnahmen“ beim OBV. Aktuell stehen 45 Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen in Ausbildung. „Die dreijährigen Lehren enden mit dem Eidgenössischen Fähigkeitsausweis EFZ und sind identisch mit jenen der Privatwirtschaft“, erklärt Mathis Suter. Wer sich beispielsweise zum Kaufmann oder zur Kauffrau Profil E ausbilden lässt, muss wie alle anderen auch zwei Fremdsprachen beherrschen und den gleichen, sehr anspruchsvollen Stoff bewältigen. „Eine Stufe tiefer liegen die 2-jährigen Attest-Ausbildungen EBA“, so Mathis Suter. Diese muss absolvieren, wer Mechanikpraktiker, Hauswirtschaftspraktiker oder Büroassistentin werden will. Auch für diese Ausbildungsform geben die Berufsverbände ein Programm mit zwingenden Inhalten vor, um die Ausbildung schweizweit zu vereinheitlichen. „Wir haben gute Erfahrungen mit den AbsolventInnen der EBA- und EFZ-Ausbildung gemacht, nur in Ausnahmefällen haben sie die Abschlussprüfungen nicht geschafft. Auch die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelang in den meisten Fällen, wenn die Arbeitshaltung und die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen stimmten“.

Anlehre führt nur zu wenig Einkommen

So weit so erfreulich. Besonders sensibel ist aber der dritte Bereich, die praktische Ausbildung (PrA). Sie eignet sich, so Suter, „für Personen mit einer sehr starken (Seh)behinderung und gleichzeitig schwachen schulischen Leistungen“. Im OBV können solche Jugendliche beispielsweise Kleinteilemonteur, Gärtnereimitarbeiter, Hauswartpraktiker, Industriearbeiter oder Sesselflechter lernen. Nicht alle finden nach Abschluss der Anlehre eine Stelle im allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern sie bleiben in einer „Geschützten Werkstätte“, wie der OBV eine ist. Trotzdem ist die Anlehre nach wie vor das „Tor“ in die Berufswelt. Zwar sind diese Jugendlichen meist auf Vollrenten und zusätzliche Ergänzungsleistungen angewiesen, aber sie können nach ihrer Berufsausbildung in Nischentätigkeiten, die ihren Einschränkungen Rechnung tragen, trotzdem eine befriedigende und wertvolle Berufsarbeit erledigen und einen Lohn zwischen 400.- und 900.- Franken monatlich verdienen.

Nun steht eine Verkürzung oder Einschränkung dieser Lehrzeit an. Nur wem das Potential zugesprochen wird, später einmal mindestens 855 Franken monatlich zu verdienen, soll überhaupt Zugang zu einer – gekürzten – Ausbildung erhalten. Für die bisherige zweijährige Ausbildung wird diese prognostizierte Lohnhürde sogar auf 1710 Franken monatlich festgesetzt. Nach Angaben der Behindertenorganisationen würden damit künftig rund zwei Drittel aller Schulabgänger, die heute eine praktische Ausbildung beginnen, ausgeschlossen bleiben – und nur noch ein Fünftel soll ein zweites Ausbildungsjahr „wert“ sein.

Hinter dieser Entscheidung sehen die Petitionäre eine Tendenz „zunehmender Ökonomisierung der Bildung“, gegen die sie sich wehren: „Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dagegen aus, dass Menschen mit einer Behinderung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur noch punktuell gefördert werden“, so die Freiburger CSP-Nationalrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet, Mitglied des Patronatskomitees. „Im Zentrum stehen andere Bildungsziele, nämlich die Entfaltung der Persönlichkeit, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie grundlegende Arbeits- und Sozialkompetenzen.“ „Jugendliche mit Behinderung sind in ihrem Selbstwert in Frage gestellt, wenn ihnen mit Verweis auf die voraussichtlich nicht ausreichend wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Arbeitsleistung von vorneherein jeglicher Berufsbildungsanspruch abgesprochen wird“ – so das Communiqué der Petition.

Behinderte Jugendliche brauchen Zeit zur Entwicklung

Aus der Praxiserfahrung sieht Mathis Suter viele Probleme in der Verkürzung der internen Ausbildungsdauer auf ein Jahr. „Zwei Jahre sind ein geeigneter Zeitrahmen, um den Jugendlichen genügend Raum zu geben, so dass sie auch ihr Entwicklungspotential ausschöpfen können.“ In nur einem Jahr müsste das Ausbildungsprogramm sehr gestrafft und gekürzt werden, so dass wichtige Aspekte nicht nur in beruflicher, sondern auch innerhalb ihrer persönlichen Entwicklung verloren gingen. Ein weiterer kritischer Punkt liegt darin, dass durch die Verkürzung die Anschlussfähigkeit der Anlehren an höhere Ausbildungsniveaus verloren geht: Bis 2010 richteten sich die Anlehren des OBV nämlich nach den Vorgaben der INSOS, dem Nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung, für eine zweijährige interne Ausbildung, bei welcher - nach erfolgreichem Abschluss und entsprechender Leistungsfähigkeit - die Möglichkeit bestand, eine anspruchsvollere EBA-Ausbildung anzuschliessen. Mit einer verkürzten internen Ausbildung auf ein Jahr ist dies nicht mehr möglich.

Nicht zuletzt kommen die Ausbildungsbetriebe in die schwierige Lage, bereits nach acht Monaten in einem „Standortgespräch“ angeben zu müssen, ob sich eine Weiterführung der Ausbildung „rechnet“ und sie vorhersagen müssen, wie viel der/die entsprechende Jugendliche später verdienen würde. „Natürlich gönnen wir allen behinderten Jugendlichen ein zweites Lehrjahr, nicht zuletzt auch im Sinne ihrer persönlichen Entwicklung, aber wir sind keine Propheten!“ Die Behindertenorganisationen hinter der Petition stellen dies auch prinzipiell in Frage: „Sowieso lässt sich im Alter von 16-18 Jahren nicht verlässlich sagen, welches Einkommen jemand später einmal wird erzielen können.“

Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung

Im September wurde die Petition „Berufsbildung für alle“ mit über 100'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern deponiert. Die Behindertenorganisationen insieme Schweiz, Vereinigung Cerebral Schweiz und Procap Schweiz fordern zusammen mit verschiedenen Nationalräten, dass die Hürden für die zweijährige Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung nicht erhöht werden.