Menschen mit Behinderungen kennen ihren Bedarf selbst am besten

Am Puls des Bedarfs

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seine Mittel an die Behindertenverbände vergibt, wie Bund und Tagesanzeiger berichten.

So werde etwa kritisiert, dass das BSV den Behindertenorganisationen die Abklärungen darüber überlasse, «was ihre Kundschaft braucht». Tatsache ist, dass sich die in den Medien erwähnten Organisationen, darunter auch der SZBLIND und seine Mitgliedorganisationen, laufend und innovativ am Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren und ihre Dienstleistungen evaluieren und weiterentwickeln. Der SZBLIND und seine Mitgliedorganisationen arbeiten eng mit Menschen mit Behinderungen zusammen, da diese ihren Bedarf selbst am besten kennen. So ist es dem Sehbehindertenwesen der Schweiz möglich, professionelle und bedarfsorientierte Dienstleistungen zu liefern, die zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) beitragen. Die UNO-BRK (Art. 4 Abs. 3) verpflichtet die Vertragsstaaten, zu denen auch die Schweiz gehört, Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisation in Fragen, die sie betreffen, eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen. Durch die tägliche Arbeit mit Menschen mit Blindheit, Sehbehinderung, Taubblindheit oder Hörsehbehinderung in der ganzen Schweiz sind der SZBLIND und seine Mitgliedorganisationen am Puls des Bedarfs.

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