Unsere Mitgliedorganisationen sind in der Schweiz ansässige Institutionen des privaten oder öffentlichen Rechts: Vereine, Stiftungen, Gesellschaften oder Verwaltungseinheiten öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Sie alle engagieren sich zugunsten von blinden, sehbehinderten und taubblinden Menschen. Die Mitgliedschaft ist ausschliesslich für Organisationen bestimmt; Einzelpersonen können bei uns nicht Mitglied werden.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind Institutionen, die ausschliesslich für blinde, sehbehinderte oder hörsehbehinderte Menschen einstehen und dies in ihren Satzungen ausdrücklich festhalten.

Assoziierte Mitglieder

Assoziierte Mitglieder sind Institutionen, die unter anderem auch für blinde, sehbehinderte, taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen einstehen. Wir nehmen auch Vergabestiftungen ausschliesslich als assoziierte Mitglieder auf.

Übersicht Mitgliedorganisationen

Mitgliedorganisationen

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren. Wir informieren Sie gerne über weitere Aspekte der Mitgliedschaft und das Aufnahmeverfahren.

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Das lässt sich sehen!

Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!